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Neue Notdienstgebühren sind ab sofort gültig!

Neue Notdienstgebühren sind ab sofort gültig!

 

 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 um eine sogenannte „Notdienstgebühr“ ergänzt.

 

-Dies bedeutet, dass wir im Notdienst eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 netto berechnen müssen.

-Zusätzlich sind wir verpflichtet für Tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens den 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu berechnen.

-Diese Gebühren werden nachts (nach Beendigung der regulären Sprechstunde) sowie am Wochenende von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen von 0:00-24:00 Uhr fällig.

 

Die Gebühren sollen dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.  Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend.

 

 

Wir bitten Sie, diesen neuen Sachverhalt bei der Inanspruchnahme des Tierärztlichen Notdienstes zu beachten.